Arbeitsrecht – von der Stellenanzeige bis zur Kündigung

Münster, 25.09.2014

Mittelstandsforum Münsterland

Ca. 40 Unternehmer/Innen folgten der Einladung der IMW e.V. Geschäftsstelle Münsterland sowie des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Münsterland e.V. zur dritten Veranstaltung des Mittelstandsforums Münsterland in die „Alte Limonadenfabrik DeK 67.2“ am 24.09.2014. Das vielschichtige Thema „Arbeitsrecht“ stieß dabei auf breites Interesse.
Karin Eksen, Geschäftsführerin des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Münsterland e.V., gab in ihrem Impulsreferat Hinweise möglicher Fallstricke und Handlungsempfehlungen an die Teilnehmer/Innen.

Angefangen bei Formulierungen von Stellenanzeigen, welche Medien heutzutage für Stellenanzeigen in Frage kommen und was man in sozialen Netzwerken beachten sollte bis hin zum Umgang mit dem Bewerber/Innenansturm – darüber wurde diskutiert.

Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Daher ist es wichtig, in einem Arbeitsvertrag schriftlich die wichtigsten Eckpunkte vertraglich zu fixieren. Es sollte geprüft werden, ob ein Tarifvertrag gilt und wenn ja, welcher Anwendung findet.
„Gutheit ist Dummheit“, so Frau Eksen, die darauf hinwies, dass althergebrachte Lösungen aktuell eher zu schwierigen Konsequenzen für den Betrieb führen können.
Im Arbeitsvertrag sollte auch die Betriebliche Altersvorsorge im Detail geregelt sein, da insbesondere die Haftungsgrenze für Unternehmer/Innen von 3 auf 30 Jahre rückwirkend durch den Gesetzgeber verlängert wurde. Vor allen Dingen im Bereich der Rechtssicherheit bei der BetriebsRente zeichnet sich die langjährige Kooperation des Einzelhandelsverbandes im Münsterland mit der IMW Interessenvereinigung Mittelständische Wirtschaft e.V. mit regionaler Geschäftsstelle in Münster qualitativ aus.

Ein gutes Arbeitsverhältnis wird auch u.a. dadurch bestimmt, dass der/die Betriebsinhaber/In sich für seine Arbeitnehmer/Innen interessiert, im Gespräch bleibt, über Stand der Geschäftstätigkeit, Ziele und Probleme im Betrieb sowie über gewünschte positive Veränderungen spricht und sich auch über Familiensituation und eventuelle Krankheiten bei den Mitarbeitern/Innen interessiert erkundigt. Am Ende eines Tages zählt nicht nur das Geld, sondern auch die emotionale Bindung des/der Mitarbeiters/In an das eigene Unternehmen. Mitarbeiter/Innen sind letztendlich auch Werbung für das eigene Unternehmen „nach außen“.
Worauf man bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses – ohne Kündigung und mit Kündigung – achten sollte, wurde ebenfalls deutlich und transparent erörtert. Auch wenn die Trennung von einem/er Mitarbeiter/in nur das letzte Mittel, die ultima ratio sein sollte, können Gründe für einen solchen Schritt vorliegen. Frau Eksen diskutierte mit den anwesenden Unternehmern/Innen teilweise detailliert einzelne Situationen.

Unternehmer/Innen diskutierten aktuelle Fallbeispiele.