Brüggen, 06.05.2015
Veranstaltungsreihe FORUM MITTELSTAND NIEDERRHEIN 2015
Mit dieser Frage eröffnete der Rechtsanwalt Michael Fechtler von der Unternehmerschaft Niederrhein e. V. seinen Vortrag am 05. Mai 2015 zum Thema „Mindestlohngesetz: “Ich zahl‘ doch 8,50 € pro Stunde – was geht’s also mich an“ im Kultursaal der Burg Brüggen. Erfrischend kurzweilig und gespickt mit praktischen Beispielen erläuterte der Referent den angereisten 40 Unternehmer/innen das seit dem 01. Januar 2015 geltende Mindestlohngesetz (MiLoG).
Grundsätzlich trifft das MiLoG auf alle Arbeitnehmer in Deutschland zu. Ausnahmen sind freie Mitarbeiter und Personen, die aufgrund von Werk- und Dienstverträgen tätig werden, sowie Praktikanten mit Pflichtpraktikum oder Orientierungspraktikum. Aber auch Kinder und Jugendliche ohne Berufsausbildung, Auszubildende, Ehrenamt Ausführende und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten erhalten keinen Mindestlohn.
Der zweite große Themenbereich betraf die Anrechnung anderer Vergütungsbestandteile wie Zuschläge, Prämien, Boni etc. auf den Mindestlohn. Grundsätzlich, so Fechler, sind diese nicht anrechenbar. Eine Ausnahme bildet das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn es auf die 12 Monate des Jahres anteilig ausgezahlt wird.
Besprochen wurden des Weiteren noch die Rufbereitschaft als noch relativ ungeklärtes Kapitel, Haftungsfragen von Auftraggebern sowie die staatliche Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes bzw. mögliche Sanktionen.
Im Anschluss an den aufschlussreichen Vortrag zu diesem umfangreichen Thema ergab sich noch eine lebhafte Diskussion, vor allen Dingen zu Fragen der praktischen Durchsetzbarkeit und Dokumentation.
Firmeninhaber der Region Niederrhein kamen in der Burg Brüggen zusammen und diskutierten im Anschluss lebhaft über die Auswirkungen des MiLoG.
v.l.n.r. Ralf Cornely (trend-Office Cornely), Karin Drabben (Leiterin IMW e.V. Geschäftsstelle Niederrhein), RA Michael Fechtler (Unternehmerschaft Niederrhein e.V.), Werner Ludwigs (Geschäftsführer, Ludwigs Gebäude-Service GmbH)
