Berlin, 15.11.2013
Forum Mittelstand Münsterland 2013
Zahlreiche interessierte Unternehmer/Innen aus Münsterland folgten der Einladung der IMW Interessenvereinigung Mittelständische Wirtschaft e.V. und des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Münsterland e.V. zum Dauerthema „Wenn der Chef plötzlich ausfällt“ in die Burg Hülshof in Havixbeck am 13.11.2013.
Bevor die letzte Veranstaltung der Reihe Mittelstandsforum Münsterland für dieses Jahr begann, wurden die über 50 Gäste mit Apfelpunsch und Glühwein sowie Stolle im romantisch illuminierten Burghof begrüsst.
Herr Guido Blankenstein, Leiter der IMW e.V. Geschäftsstelle Münsterland, gab einen ersten Überblick und widmete sich Kernaussagen, die an diesem Abend durch die anwesenden Referenten, Herrn Dietmar Dertwinkel, Vorstand der Volksbank Greven e.G., und Herrn Dr. Ansgar Beckervordersandfort, Kanzlei weiduschat & beckervordersandfort, aus unterschiedlichen Blickwinkeln im Detail beleuchtet wurden.
Die entscheidende Frage aus Bankensicht ist die Klärung, ob das Unternehmen, z.B. bei einem plötzlichen Ausfall des Chefs, handlungsfähig ist. Wenn Vollmachten und Testamente nicht vorhanden sind, löst dieser Umstand regelmässig einen „Knock Out“ für den Betrieb aus, da die „Liquidität spürbar eng wird.“, so Dietmar Dertwinkel.
Liquiditätsengpässe können zu einer Unternehmenskrise führen. Er belegte weiterhin, dass das Rating einer Bank auch eine Qualitätsanalyse hinsichtlich der getroffenen Regelungen im Management umfasst. Herr Dertwinkel appellierte an die Unternehmerschaft einen Notfall-Ordner anzulegen, damit die Unternehmen vor einer wirtschaftlichen Schieflage bewahrt werden. Die notwendigen Inhalte dieses Notfallordners aus Bankensicht legte er ebenfalls dar.
Herr Dr. Ansgar Beckervordersandfort zeigte an Praxisbeispielen sehr eindeutig, welche Unterschiede und Spitzfindigkeiten im Erbrecht zu beachten sind. So sei ein Unternehmertestament keine Unternehmensnachfolge sondern ein Notfalltestament. Etwas zu Vererben ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die zu Lebzeiten zwischen allen Beteiligten (Familienmitgliedern und Schwiegerkindern) besprochen werden sollte.
Um zu verhindern, dass Streitfälle in die Öffentlichkeit gelangen, sollte man eine Schiedsklausel einfügen, so werden eventuelle Erbstreitigkeiten vor einem Schiedsgericht, hinter verschlossenen Türen, verhandelt. Herr Dr. Ansgar Beckervordersandfort machte deutlich, dass Testamente auch einfach und klar geregelt werden können. Jedoch ist es dafür notwendig, sich rechtzeitig Gedanken über eine mögliche Erbsituation zu machen. Er sprach ebenso das Erfüllen von Vermächtnissen sowie Auswahlvermächtnisse an und thematisierte Fallstricke von Vollmachten.
Im kommenden Jahr wird das erfolgreich etablierte Mittelstandsforum Münsterland fortgeführt.
Die Termine und Themen werden unter der Rubrik Veranstaltungen auf der IMW e.V. Internetseite hinterlegt.
